Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) von SELTRON d.o.o.

Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen der SELTRON d.o.o. legen die wichtigsten Geschäftsregeln zwischen uns und unseren Kunden fest. Das Dokument beschreibt unter anderem:

  • wie eine verbindliche Bestellung zustande kommt und ab wann der Vertrag gilt,
  • wie Preise und Zahlungsbedingungen festgelegt sind und wer zusätzliche Kosten (Transport, Abgaben usw.) trägt,
  • Lieferfristen, Lieferart, Gefahrenübergang und wer für Transportschäden verantwortlich ist,
  • ab wann der Käufer Eigentümer der Ware wird,
  • wie die Ware zu prüfen ist, wie Mängel zu melden sind und wie eine Reklamation eingereicht wird,
  • Garantiebedingungen (was die Garantie abdeckt, was nicht und wie sie geltend gemacht wird),
  • Pflichten des Käufers bezüglich Montage, Nutzung und Umgang mit dem Produkt,
  • Regeln für Service und Support nach dem Kauf,
  • umweltrechtliche Pflichten (Umgang mit Elektrogeräten, Batterien und Verpackung),
  • Haftungsbeschränkungen sowie die Regelungen zur Streitbeilegung.

Die vollständigen Allgemeinen Verkaufsbedingungen stehen als PDF über den Link zur Verfügung.

  1. Geltungsbereich und Gültigkeit
    1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Lieferungen von Produkten und Dienstleistungen der SELTRON d.o.o. (der Verkäufer) an Geschäftskunden (B2B) und nicht für Verbraucher, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
    2. AGB sind Bestandteil aller Angebote, Auftragsbestätigungen, Verträge, Rechnungen und sonstigen Rechtsgeschäfte des Verkäufers. Mit der Bestellung, dem Abschluss eines Vertrages oder der Übernahme der Waren oder Dienstleistungen bestätigt der Käufer die Kenntnisnahme und Akzeptanz der AGB.
    3. Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn sie mit dem Verkäufer schriftlich vereinbart wurden.
    4. AGB ersetzen alle vorherigen Versionen und sind mit der Veröffentlichung auf der Website des Verkäufers wirksam.
    5. Die Unwirksamkeit einer bestimmten Bestimmung berührt die Wirksamkeit der anderen nicht; solche Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, welche dem ursprünglichen Zweck und der wirtschaftlichen Wirkung am nächsten kommt.
  2. Hierarchie der Dokumente
    1. Bei Widersprüchen zwischen den einzelnen Dokumenten, die das Rechtsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer regeln, gilt die folgende Reihenfolge:
      1. (1) schriftlicher Vertrag und ein Annex zum Vertrag,
      2. (2) besondere schriftliche Vereinbarungen und bestätigte Aufträge,
      3. (3) technische Spezifikationen, Bedienungsanleitungen und sonstige Unterlagen des Verkäufers,
      4. (4) diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB).
    2. Mündliche Erklärungen, Erklärungen oder Vereinbarungen von Vertretern des Verkäufers sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
  3. Unwirksamkeit der Bedingungen des Käufers

    Die Verwendung etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer stimmt schriftlich zu. Der Verweis des Käufers auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer Bestellung, Auftragsbestätigung, einem Schreiben oder einem anderen Dokument hat keine rechtliche Wirkung und ist für den Verkäufer nicht bindend.

  4. Öffentlichkeit und Zugänglichkeit

    Diese AGB werden auf der Website www.seltron.eu veröffentlicht und sind Bestandteil aller Angebote, Auftragsbestätigungen, Verträge und Rechnungen.

  5. Vertragsschluss
    1. Die Verpflichtung des Verkäufers entsteht ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Auftragsbestätigung.
    2. Eine Stornierung der Bestellung nach der Bestätigung durch den Verkäufer ist ohne dessen vorherige schriftliche Zustimmung nicht zulässig. Der Verkäufer kann die Stornierung nur annehmen, wenn sie innerhalb von drei (3) Tagen nach Bestätigung der Bestellung erfolgt oder wenn die Ausführung der Bestellung noch nicht begonnen hat. Jede Handlung des Verkäufers die Kosten verursacht, wie z.B. Materialeinkauf, der Produktionsbeginn oder ein anderer vergleichbarer Schritt bei der Ausführung des Auftrags, gilt als Beginn der Ausführung des Auftrags. Wenn der Käufer die Bestellung ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers oder nach Beginn ihrer Ausführung storniert, ist er verpflichtet, dem Verkäufer alle Schäden und Kosten, einschließlich entgangener Gewinne, zu erstatten.
  6. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Der Preis des Produkts oder der Dienstleistung wird im Einzelfall festgelegt und ist im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag angegeben. Der vereinbarte Preis für die Leistung kann projektbezogen oder nach dem tatsächlichen Zeitaufwand berechnet werden.
    2. Die Preise gelten EXW Maribor (Incoterms 2020), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, Zölle, Steuern, Abgaben und sonstige Kosten, die zu Lasten des Käufers liegen.
    3. Die Zahlungsbedingungen sind in der Rechnung festgelegt. Der Käufer ist verpflichtet, die Zahlung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzüge, Vorbehalte oder Aufrechnungen zu begleichen, sofern der Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
    4. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen, sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu berechnen und Lieferungen auszusetzen. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    5. Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers (z.B. Kontosperrung, Zwangsvollstreckung, Insolvenz), kann der Verkäufer eine Vorauszahlung, eine entsprechende Bankgarantie oder sonstige finanzielle Sicherheit verlangen, andernfalls ist er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  7. Lieferung und Transport
    1. Die Lieferzeit ist in schriftliche Auftragsbestätigung festgelegt. Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich, es sei denn, der Verkäufer garantiert schriftlich eine bestimmte Zeit als feste Lieferzeit. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer jede Änderung der Lieferzeit unverzüglich mitzuteilen.
    2. Der Käufer ist nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche oder Schadensersatzansprüche wegen Überschreitung der voraussichtlichen Lieferzeit geltend zu machen, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
    3. Wurde zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich eine feste Lieferfrist vereinbart und der Verkäufer liefert die Ware nicht rechtzeitig, hat der Käufer das Recht, die Lieferung innerhalb einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist zu verlangen. Kommt der Verkäufer auch innerhalb dieser Nachfrist nicht nach, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
    4. Die Haftung des Verkäufers für Verzugsschäden beschränkt sich in jedem Fall ausschließlich auf den Ersatz unmittelbarer Schäden, wobei der Schadensersatz in keinem Fall zehn (10) Prozent des Vertragswertes der verspätet gelieferten Produkte übersteigen darf.
    5. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Lieferungen und der Käufer ist verpflichtet, die vereinbarten Bedingungen einzuhalten.
    6. Wenn der Käufer die Ware nicht innerhalb der vereinbarten Frist übernimmt, ist der Verkäufer berechtigt, eine Rechnung über die Ware auszustellen und die Lagerkosten und sonstigen anfallenden Kosten zu berechnen. In diesem Fall geht die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung oder der Zerstörung der Ware an dem Tag auf den Käufer über, an dem die Übernahme erfolgen sollte.
    7. Wird der Transport vom Verkäufer organisiert, ist dieser nur für die sorgfältige Auswahl des Transportunternehmens verantwortlich, nicht jedoch für die tatsächliche Durchführung des Transports.
    8. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur auf den Käufer über (EXW Incoterms 2020), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  8. Gefahrübergang und Eigentumsrechte
    1. Das Eigentum an der gelieferten Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vollen Kaufpreises und aller damit verbundenen Verpflichtungen (Zinsen, Kosten, etc.) beim Verkäufer.
    2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises ist der Käufer verpflichtet, die Ware sorgfältig zu behandeln. Die Ware darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder veräußert, verpfändet, vermietet noch anderweitig belastet werden.
    3. Veräußert der Käufer die Ware trotz Nichtzahlung weiter, so wird die Forderung des Käufers gegen seinen Abnehmer in Höhe der offenen Forderungen automatisch an den Verkäufer abgetreten (Abtretung). Der Käufer ist verpflichtet, seinen Abnehmer hierüber unverzüglich zu informieren und dies schriftlich zu bestätigen.
    4. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers zurückzufordern und zurückzunehmen, ohne dass es einer besonderen gerichtlichen Anordnung bedarf. Der Käufer hat dem Verkäufer Zugang zu den Waren zu gewähren.
  9. Qualität der Waren
    1. Die Produkte müssen den vom Verkäufer festgelegten geltenden Standards, Normen und technischen Spezifikationen entsprechen.
    2. Abweichungen von den genannten Anforderungen sind nur aufgrund einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zulässig.
  10. Sachmängelhaftung und Garantien
    1. Sachmängelhaftung
      1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die gelieferten Produkte bei Lieferung frei von Sachmängeln sind und den in der Bestellung und deren Bestätigung angegebenen Spezifikationen entsprechen.
      2. Der Käufer oder seine bevollmächtigte Person ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu prüfen.
        • - Offensichtliche Mängel müssen vom Käufer spätestens fünf (5) Werktage nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet werden, andernfalls verliert er das Recht, sie geltend zu machen.
        • - Versteckte Mängel müssen vom Käufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs (6) Monate nach Erhalt der Ware, schriftlich geltend gemacht werden. Danach haftet der Verkäufer nicht mehr für die versteckte Mängel.
      3. Die Mängelrüge muss eine genaue Beschreibung des Mangels und geeignetes Bildmaterial enthalten. Der Käufer hat dem Verkäufer auf Verlangen die Besichtigung der Ware in seinen Geschäftsräumen zu gestatten oder die mangelhafte Ware an den Verkäufer zurückzusenden.
      4. Berechtigte Reklamationen werden nach Wahl des Verkäufers gelöst, durch: (i) Reparatur, (ii) Ersatzlieferung oder Umtausch der Ware oder (iii) Ausstellung einer Gutschrift in Höhe des gezahlten Kaufpreises. D Die Rückgabe von Waren ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers zulässig und muss im gleichen Zustand und in der gleichen Menge wie geliefert erfolgen.
      5. Die Kosten für Schäden an Waren, die durch unsachgemäße Lagerung, Verarbeitung oder Verwendung durch den Käufer entstehen, trägt der Käufer.
      6. Im Falle einer Reklamation ist der Käufer verpflichtet, den unbestrittenen Teil des Kaufpreises gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen.
      7. Die alleinige Haftung des Verkäufers für Mängel am Produkt beschränkt sich auf die Reparatur, den Austausch des Produkts oder die Rückerstattung des Kaufpreises. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Arbeitskosten, Kosten der Demontage, Montage, Transport, Produktionsausfall oder sonstige indirekte Kosten zu übernehmen. Der Verkäufer haftet auch nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige Vermögensschäden.
    2. Garantie
      1. Der Verkäufer gewährleistet die einwandfreie Funktion und Mängelfreiheit der gelieferten Produkte bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
      2. Die Gewährleistungsfrist beträgt:
        • - vierundzwanzig (24) Monate ab Verkaufsdatum an den Endkäufer, jedoch nicht mehr als dreißig (30) Monate ab Herstellungsdatum des Produkts durch den Verkäufer.
      3. Im Falle einer berechtigten Reklamation behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Art der Mängelbeseitigung zu bestimmen, indem er: (i) das Produkt repariert, (ii) ersetzt oder (iii) eine Gutschrift in Höhe des gezahlten Kaufpreises ausstellt.
      4. Die Gewährleistung wird ausschließlich durch eine innerhalb der Gewährleistungsfrist eingereichte schriftliche Mangelrüge unter gleichzeitiger Übergabe des Produkts an den Verkäufer zur Prüfung, durchgesetzt. Die Kosten für den Versand des Produkts trägt der Käufer.
      5. Die Garantie gilt nicht in den folgenden Fällen:
        • - falsche oder unsachgemäße Verwendung, Fahrlässigkeit, mechanische Beschädigung, Unfälle, Eingriffe Dritter oder Änderungen ohne Zustimmung des Verkäufers;
        • - Nichteinhaltung von Installations-, Gebrauchs- oder Wartungsanweisungen;
        • - normale Abnutzung des Produkts oder seiner Teile.
      6. Die alleinige Haftung des Verkäufers für Mängel am Produkt beschränkt sich auf die Reparatur, den Austausch des Produkts oder die Rückerstattung des Kaufpreises. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Arbeitskosten, Kosten der Demontage, Montage, Transport, Produktionsausfall oder sonstige indirekte Kosten zu übernehmen. Der Verkäufer haftet auch nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige Vermögensschäden.
  11. Pflichten des Käufers hinsichtlich Installation und Verwendung
    1. Der Käufer hat sicherzustellen, dass Installation, Anschluss und Inbetriebnahme der Produkte von qualifiziertem Fachpersonal gemäß den Anweisungen des Verkäufers durchgeführt werden.
    2. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Installation, unsachgemäßen Gebrauch oder Eingriffe in das Produkt durch unbefugte Personen verursacht werden.
    3. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung erlischt die Produktgarantie.
  12. Wartung

    Die Gerätewartung wird ausschließlich von der autorisierten Serviceabteilung von SELTRON d.o.o. während der Garantiezeit und nach deren Ablauf durchgeführt. Die Wartungsbedingungen werden je nach Produkttyp festgelegt.

  13. Umwelt und Compliance
    1. Gefahrstoffe (REACH, RoHS)

      Der Verkäufer garantiert, dass die Produkte den geltenden Umweltgesetzen der EU und der Republik Slowenien entsprechen, einschließlich der Anforderungen der REACH- und RoHS-Vorschriften sowie anderer Vorschriften zur Beschränkung gefährlicher Stoffe. Sollte das Produkt Stoffe der SVHC-Liste in einer Konzentration über 0,1 % enthalten, wird der Verkäufer den Käufer schriftlich darüber informieren.

    2. Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE)

      Falls das Produkt zu Elektro- und Elektronikgeräten gehört, ist der Käufer verpflichtet, dessen Entsorgung gemäß den geltenden Vorschriften zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten am Ende seiner Lebensdauer sicherzustellen. S Diese Geräte dürfen nicht als gemischter Hausmüll entsorgt werden; sie müssen an autorisierte Sammelsysteme oder an Sammel- und Behandlungsunternehmen abgegeben werden. Enthält das Produkt Komponenten mit gefährlichen Stoffen oder andere besondere Anforderungen an die Entsorgung, wird der Verkäufer den Käufer vor der Lieferung schriftlich informieren und ihm entsprechende Anweisungen geben.

    3. Batterien und Akkumulatoren

      Falls das Produkt Batterien oder Akkumulatoren enthält, muss der Kunde diese gemäß den geltenden Rechtsvorschriften über Batterien und Altbatterien behandeln. Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht in gemischten Hausmüll entsorgt werden; sie müssen in speziellen Sammelsystemen oder von einem autorisierten Sammelunternehmen entsorgt werden. Der Verkäufer stellt sicher, dass die Batterien oder Akkumulatoren, die Teil der Produkte des Verkäufers sind, keine gefährlichen Stoffe enthalten, die die zulässigen Grenzwerte überschreiten. Wenn ein Teil des Produkts Batterien mit gefährlichen Stoffen enthält, die über den zulässigen Grenzwerten liegen, oder besonderen Handhabungsanforderungen unterliegt, wird der Verkäufer den Käufer vor der Lieferung schriftlich informieren und ihm entsprechende Anweisungen geben.

    4. Verpackung

      Wenn die Produkte in Verpackungen geliefert werden, hat der Käufer diese gemäß den geltenden Vorschriften zur Entsorgung von Verpackungsabfällen zu entsorgen. Verpackungen dürfen nicht als gemischter Hausmüll entsorgt werden; sie müssen an dafür vorgesehene Sammelsysteme oder autorisierte Sammelstellen abgegeben werden. Der Verkäufer übernimmt keine Verpflichtung zur Abholung oder Rückgabe der Verpackung, es sei denn, es handelt sich um Mehrwegverpackungen oder wenn zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart wurde.

    5. Informationen für Endverbraucher

      Der Käufer, der die Produkte an Dritte (Händler, Installateure, Verkäufer) in Verkehr bringt, ist verpflichtet, den Endverbraucher über den ordnungsgemäßen Umgang mit Produkten, Batterien und Verpackungen und über das Verbot ihrer Entsorgung im Hausmüll zu informieren.

    6. Haftung des Käufers

      Entsorgt oder behandelt der Käufer die Produkte, Batterien oder Verpackungen nicht gemäß geltendem Recht, trägt er die gesamte rechtliche, finanzielle und schadensersatzrechtliche Haftung, einschließlich der Erstattung von Kosten, Bußgeldern und Ansprüchen Dritter. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Kosten zu erstatten, die ihm durch sein unsachgemäßes Verhalten entstehen.

    7. Umweltpflichten und Pflichten des Käufers im Ausland
      1. Wenn der Verkäufer die Produkte an den Käufer außerhalb der Republik Slowenien liefert, ist der Käufer allein verantwortlich für die Erfüllung aller gesetzlichen Verpflichtungen in dem Land, in dem die Produkte zum ersten Mal in Verkehr gebracht werden. Dies umfasst Verpflichtungen in Bezug auf Verpackungen, Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE), Batterien und Akkumulatoren, fluorierte Treibhausgase und alle anderen Anforderungen nach dem Recht des jeweiligen Landes sowie die Verpflichtung zur Registrierung, Meldung und Zahlung aller damit verbundenen Umwelt- und sonstigen Pflichten.
      2. In diesem Fall übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung für die Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers, es sei denn, zwischen den Parteien wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
      3. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf dessen Verlangen unverzüglich geeignete Nachweise über die Erfüllung der in diesem Artikel genannten Verpflichtungen vorzulegen und dem Verkäufer alle Kosten, Bußgelder oder Ansprüche Dritter zu erstatten, die dem Verkäufer aufgrund der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen durch den Käufer entstehen.
  14. Haftung auf Schadensersatz
    1. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden an den Produkten des Käufers, am Eigentum des Käufers oder an Produkten oder Eigentum Dritter. Ebenso haftet der Verkäufer nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Installation, unzureichende Wartung, unzureichende Schulung des Fachpersonals für die Installation oder Wartung der Produkte oder durch Verletzung geltender Vorschriften durch den Käufer entstehen.
    2. Der Verkäufer haftet nicht für indirekte Schäden, wie entgangene Gewinne, Geschäftsverluste, Vertragsmöglichkeiten, Datenverlust, Verlust des Geschäfts- oder Firmenwerts, Produktionsausfälle oder sonstige indirekte Schäden oder Folgeschäden.
    3. Der Verkäufer haftet nicht für Kosten, die mit dem Rückruf von Produkten verbunden sind, es sei denn, der Rückruf ist eine direkte Folge eines Mangels, für den der Verkäufer allein verantwortlich ist.
    4. Die maximale Gesamthaftung des Verkäufers ist in jedem Fall auf den Wert der vertraglich gelieferten Produkte beschränkt, auf die sich der Anspruch bezieht.
    5. Der Käufer muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die die mit seiner Tätigkeit verbundenen Risiken abdeckt. Der Verkäufer kann jederzeit die Vorlage eines entsprechenden Nachweises über das Bestehen und die Gültigkeit dieser Versicherung verlangen.
    6. Die in diesem Artikel genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Verkäufers für Tod oder Körperverletzung aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, für betrügerische Falschdarstellungen und für andere Haftungsfälle, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können.
  15. Ethik-, Compliance- und Antikorruptionsrichtlinie

    Der Verkäufer bekennt sich zu den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung, Integrität und Korruptionsbekämpfung und unterstützt die Initiative Global Compact der Vereinten Nationen.
    Der Käufer verpflichtet sich, die Produkte nicht für militärische, nukleare, Weltraum- oder andere verbotene Zwecke zu verwenden, noch in oder für Länder, Organisationen oder Personen, die internationalen Sanktionen unterliegen.
    Der Käufer muss alle geltenden Export-, Sanktions- und Antikorruptionsvorschriften der EU und anderer zuständiger Rechtsordnungen einhalten.

  16. Datenschutz (DSGVO)

    Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO). Die Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung, zur Buchhaltung und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet. Der Käufer hat das Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten und anderer Rechte in Übereinstimmung mit dem Gesetz.

  17. Geistiges Eigentum und Software
    1. Bei Produkten mit integrierter Software erwirbt der Käufer lediglich ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich unbeschränktes Recht (Lizenz), die Software ausschließlich für die in der Produktspezifikation angegebenen Zwecke zu nutzen.
    2. Mit dem Kauf von Produkten erwirbt der Käufer keine sonstigen Schutzrechte an den Produkten, Software, Dokumentation oder sonstigen rechtlich geschützten Inhalten. Alle Rechte verbleiben allein beim Verkäufer.
    3. Alle Informationen, einschließlich Software, Firmware, Design und technische Dokumentation, sind vertraulich zu behandeln. Der Käufer darf sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht für Zwecke offenlegen, vervielfältigen, kopieren, noch für Zwecke verwenden, die nicht unmittelbar mit der Vertragserfüllung zusammenhängen.
    4. Reverse Engineering, Dekompilierung, Disassemblierung oder sonstige Eingriffe in die Soft- und Hardware sind verboten, sofern dies nicht ausdrücklich durch zwingende gesetzliche Bestimmungen gestattet ist.
    5. Der Käufer erwirbt keine Rechte am Quellcode der Software, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich mit dem Verkäufer vereinbart wurde.
  18. Höhere Gewalt
    1. Als höhere Gewalt gelten Umstände, die unabhängig vom Willen des Verkäufers und des Käufers eintreten, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar, vermeidbar oder abwendbar waren (z.B. Krieg, Terroranschläge, Naturkatastrophen, Brände, Überschwemmungen, Epidemien, Streiks, Embargos, Störungen von Transport- oder Lieferketten, Stromausfälle, gesetzliche Beschränkungen oder ähnliche Ereignisse).
    2. Im Falle höherer Gewalt haftet der Verkäufer nicht für Verzug oder Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen. Die Lieferzeiten verlängern sich um die Dauer der höheren Gewalt und deren Auswirkung.
    3. Dauert die höhere Gewalt länger als 90 Tage, hat der Verkäufer das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, ohne dem Käufer eine Entschädigung zu zahlen.
    4. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer innerhalb einer angemessenen Frist über den Eintritt höherer Gewalt zu informieren, nachdem er von den Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können.
  19. Kündigung und Beendigung
    1. Der Verkäufer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Käufer wesentliche Vertragspflichten verletzt, insbesondere bei: Zahlungsverzug; Verstoß gegen Export-, Sanktions- oder Antikorruptionsbestimmungen; Verletzung der geistigen Eigentumsrechte des Verkäufers; Insolvenz-, Konkurs- oder Zwangsverfahren gegen den Käufer; sonstige schwerwiegende Verletzungen von Vertragspflichten, die nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach schriftlicher Abmahnung behoben werden.
    2. Im Falle einer Kündigung gemäß dem vorstehenden Absatz ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des durch die Verletzung entstandenen Schadens und Zahlung bereits fälliger Verpflichtungen zu verlangen.
    3. Beruht das Vertragsverhältnis auf einer dauerhafteren Zusammenarbeit (z.B. Rahmenverträge), kann jede Partei den Vertrag mit der im Vertrag festgelegten Kündigungsfrist kündigen. Ist im Vertrag keine Kündigungsfrist festgelegt, beträgt die Mindestkündigungsfrist 90 Tage.
    4. Die Beendigung des Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der Bestimmungen, die ihrer Natur nach auch nach Beendigung des Vertrages in Kraft bleiben, insbesondere die Bestimmungen über Vertraulichkeit, geistiges Eigentum, Haftungsbeschränkung und Streitbeilegung.
  20. Streitbeilegung und Recht
    1. Für alle Beziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Republik Slowenien unter Ausschluss der Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
    2. Für Streitigkeiten zwischen den Parteien ohne internationalen Bezug ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Maribor, Republik Slowenien, zuständig.
    3. Bei Streitigkeiten mit internationalem Bezug wird der Streit endgültig durch ein Schiedsverfahren gemäß der Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) beigelegt. Das Schiedsgericht besteht aus einem Schiedsrichter. Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache geführt und hat seinen Sitz in Ljubljana, Republik Slowenien.
  21. Änderungen der AGB

    Der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Die geänderten AGB gelten ab dem Datum der Veröffentlichung auf der Website des Verkäufers.

SELTRON d.o.o.

HINWEIS

Sehr geehrte Kunden!

Bitte beachten Sie, dass unser Seltron d.o.o. Geschäft am 12. und 13. Januar 2024 wegen der jährlichen Inventur geschlossen bleibt.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

HINWEIS

Der Seltron-Dienst wird vom 27. Dezember bis zum 29. Dezember 2023 eingestellt.

Alle Notfälle oder Probleme, die während unserer Abwesenheit auftreten, werden behandelt, sobald der Dienst am 3. Januar 2024 wieder aufgenommen wird.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.